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Gesamtbetrag der Einkünfte
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Begriff des Einkommensteuerrechts: Zwischengröße bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Der Gesamtbetrag der Einkünfte ermittelt sich aus der Summe der Einkünfte aus den einzelnen Einkunftsarten des Steuerpflichtigen, vermindert um den Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG), den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende(§ 24b EStG) und den Abzug für Land- und Forstwirte (§ 13 III EStG).
Anders: Gesamteinkommen.
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