Gesamteinkommen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
zur Berechnung von Beiträgen und zur Ermittlung von Leistungsansprüchen in der Sozialversicherung maßgebender Betrag. Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinn des Einkommensteuerrechts; es umfasst bes. Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen (§ 16 SGB IV).
Anders: Gesamtbetrag der Einkünfte.
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