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Gesellschaftsteuer

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    1. EU: Indirekte Steuer auf die Ansammlung von Kapital, seit 1969 vollständig durch eine EG-Richtlinie harmonisiert, die seit 1985 auch die Möglichkeit vorsieht, die Steuer in einzelnen Mitgliedstaaten abzuschaffen. Die G. wird in mehreren Mitgliedstaaten noch erhoben. Steuersatz ist i.d.R. 1 Prozent.

    2. Deutschland: Die im Kapitalverkehrsteuergesetz geregelte G. wurde mit Wirkung vom 1.1.1992 abgeschafft. Aufkommen der G. betrug 1991 (umgerechnet) 294,2 Mio. Euro.

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