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Gesundheitsprüfung
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1. Begriff: Prüfung der Gesundheit des Antragstellers durch den Versicherer durch Gesundheitsfragen im Antrag, ggf. auch durch eine persönliche Untersuchung.
2. Zweck: Gesundheitsfragen im Antrag haben die Aufgabe, den Versicherer und die Versichertengemeinschaft davor zu schützen, dass Leistungsfälle aufgrund bereits im Vorfeld bestehender Risiken den Bestand schädigen.
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