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Gesundheitsprüfung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Prüfung der Gesundheit des Antragstellers durch den Versicherer durch Gesundheitsfragen im Antrag, ggf. auch durch eine persönliche Untersuchung.

    2. Zweck: Gesundheitsfragen im Antrag haben die Aufgabe, den Versicherer und die Versichertengemeinschaft davor zu schützen, dass Leistungsfälle aufgrund bereits im Vorfeld bestehender Risiken den Bestand schädigen.

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