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Gesundheitsprüfung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Prüfung der Gesundheit des Antragstellers durch den Versicherer durch Gesundheitsfragen im Antrag, ggf. auch durch eine persönliche Untersuchung.

    2. Zweck: Gesundheitsfragen im Antrag haben die Aufgabe, den Versicherer und die Versichertengemeinschaft davor zu schützen, dass Leistungsfälle aufgrund bereits im Vorfeld bestehender Risiken den Bestand schädigen.

    3. Merkmale: Vor Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags, bei der das Lebensversicherungsunternehmen im Falle des Todes der versicherten Person eine Leistung erbringt, prüft das Lebensversicherungsunternehmen den Gesundheitszustand der versicherten Person darauf, ob eine erhöhte Sterbewahrscheinlichkeit vorliegt. Anhand eines Fragekatalogs, dessen Umfang sich nach der Höhe der im Todesfall zu erbringenden Leistung orientiert, schätzt das Lebensversicherungsunternehmen ab, ob das Sterblichkeitsrisiko dem aus der Sterbetafel abgeleiteten Erwartungswert entspricht, oder in welchem Maße die aufgrund des individuellen Gesundheitszustandes zu erwartende Sterblichkeit der versicherten Person von der kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeit abweicht.

    4. Anforderungen und Rechtsfolgen: Die Fragen im Rahmen der Gesundheitsprüfung müssen zur Beurteilung der individuellen Sterblichkeitseinschätzung alle wesentlichen Aspekte berücksichtigen. Sie müssen so formuliert sein, dass die Angaben zum Gesundheitszustand, über diagnostizierte Krankheiten und über bekannte Gebrechen eindeutig beantwortet werden können. Falsche Angaben zum Gesundheitszustand im Rahmen einer Gesundheitsprüfung können zur Leistungsminderung oder gar zum Ausschluss einer Leistung im Todesfall führen. Andererseits kann das Lebensversicherungsunternehmen zur Leistung verpflichtet werden, falls seine Fragen im Rahmen der Gesundheitsprüfung nicht hinreichend präzise waren und sie deshalb nicht korrekt beantwortet wurden.

    5. Arztgutachten: Neben der Auswertung der Selbstauskünfte zum Gesundheitszustand der versicherten Person werden auch spezielle medizinische Untersuchungen von Ärzten durchgeführt, deren Ergebnisse ebenfalls Teil der Gesundheitsprüfung sind. Der Umfang der medizinischen Untersuchungen hängt von der Höhe der versicherten Todesfallleistung ab.

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