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Gewährleistungsgarantie
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Guarantee for Warranty Obligations; Form der Bankgarantie, die den Garantiebegünstigten (Käufer) vor den finanziellen Folgen der Risiken schützt, die im Zusammenhang mit seinen Gewährleistungsansprüchen an den Lieferanten (Garantieauftraggeber) wegen Mängeln hinsichtlich Qualität, Beschaffenheit, Leistung usw. an der gelieferten Ware entstehen können. Die Gewährleistungsgarantie wird i.d.R. über 10 Prozent des Warenwertes erstellt.
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