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Revision von Gewerbeimmobilie vom 19.04.2011 - 14:50

Gewerbeimmobilie

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    Gebäude für das nicht produzierende Gewerbe und für die Verwaltung des produzierenden Gewerbes. Dazu gehören Büro- und Verwaltungsgebäude, Beherbergungsimmobilien, Senioreneinrichtungen, Handelsimmobilien, Freizeitimmobilien sowie Gewerbe- und Technologieparks. Bewertungstechnisch werden auch Mehrfamilienhäuser mit einem mehr als 50-prozentigen gewerblichen Nutzungsanteil als Gewerbeimmobilien angesehen. Dienen Grundpfandrechte auf Gewerbeimmobilien als Kreditsicherheit, so ist der Wert der belasteten Gewerbeimmobilie in regelmäßigen Abständen zu überwachen. Nach §20a VI KWG darf der Abstand nicht größer als ein Jahr sein.

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