Zitierfähige Version
Gewerbeordnung (GewO)
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Gesetz i.d.F. vom 22.2.1999 (BGBl. I 202) m.spät.Änd. Die Gewerbeordnung (GewO) regelt das gesamte Gewerberecht.
Inhalt: 1. Bestimmungen v.a. über Zulassung, Umfang und Ausübung eines Gewerbes, Art der Gewerbebetriebe, Marktverkehr, Taxen, Arbeitsschutz für gewerbliche Arbeiter gegen missbräuchliche Ausnutzung der Arbeitskraft, Sonntagsruhe, Lohnschutz und Betriebssicherheit, Zeugnisse.
2. Zahlreiche Straf- und Bußgeldvorschriften, v.a. Bestimmungen zum Schutz der Arbeiter, Verbot der Unterhaltung eines genehmigungspflichtigen Gewerbes ohne Genehmigung etc. (§§ 144–148b GewO).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon