Gewerbeordnung (GewO)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesetz i.d.F. vom 22.2.1999 (BGBl. I 202) m.spät.Änd. Die Gewerbeordnung (GewO) regelt das gesamte Gewerberecht.
Inhalt: 1. Bestimmungen v.a. über Zulassung, Umfang und Ausübung eines Gewerbes, Art der Gewerbebetriebe, Marktverkehr, Taxen, Arbeitsschutz für gewerbliche Arbeiter gegen missbräuchliche Ausnutzung der Arbeitskraft, Sonntagsruhe, Lohnschutz und Betriebssicherheit, Zeugnisse.
2. Zahlreiche Straf- und Bußgeldvorschriften, v.a. Bestimmungen zum Schutz der Arbeiter, Verbot der Unterhaltung eines genehmigungspflichtigen Gewerbes ohne Genehmigung etc. (§§ 144–148b GewO).
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