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Revision von Gewohnheitsmäßigkeit vom 08.06.2009 - 11:11
Gewohnheitsmäßigkeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Es handelt sich um strafbegründendes oder strafschärfendes Merkmal bei einer Straftat: Ein durch ständige Wiederholung entwickelter Hang zur Begehung von Straftaten bestimmter Art. Beispiel: Die gewohnheitsmäßig begangene Jagdwilderei (§292 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB), wie sie zumindest in den alten Alpensagas ein beliebtes Sujet ("Wildschütz") war.
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