Zitierfähige Version
Gewohnheitsmäßigkeit
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Es handelt sich um strafbegründendes oder strafschärfendes Merkmal bei einer Straftat: Ein durch ständige Wiederholung entwickelte nachhaltige Vorgehensweise zur Begehung von Straftaten bestimmter Art. Beispiel: Die gewohnheitsmäßig begangene Jagdwilderei (§292 II Satz 2 Nr. 1 StGB), wie sie zumindest in den alten Alpensagas ein beliebtes Sujet ("Wildschütz") war.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon