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GmbH & Co.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gesetzlich zugelassene Rechtsform, bei der eine GmbH Gesellschafter ist. Entweder offene Handelsgesellschaft (OHG) oder GmbH & Co. KG. Bei OHG ist die GmbH meist der Hauptgesellschafter, bei KG der persönlich haftende Gesellschafter (dessen Haftung auf das Stammkapital der GmbH beschränkt ist); häufig sind dann die Kommanditisten gleichzeitig Gesellschafter der GmbH. Meist sind Steuervorteile oder beabsichtigte Haftungsbeschränkungen die Ursachen, die zur Gründung derartiger Formen führen.

    Vgl. auch Durchgriffshaftung.

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