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Going Private

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Überführung einer öffentlichen, börsennotierten Gesellschaft in eine private, nicht an den öffentlichen Aktienmärkten gehandelte Unternehmung. Motiv einer Public-to-Private Transaktion kann die Umwandlung oder Restrukturierung eines Unternehmens sein. Ein Going Private folgt z.B. auf einen erfolgreich durchgeführten Squeeze-Out, der ein „kaltes Delisting“ von der Börse ermöglicht. Wenn alle Aktien in einer Hand vereint sind und daher kein Handel mehr stattfindet, entfallen die Voraussetzungen für die Zulassung zum Börsenhandel. Für den Rückzug eines Unternehmens von der Börse sind das BörsG, das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und das Aktiengesetz zu beachten; vgl. Delisting.

    Gegensatz: Initial Public Offering (IPO).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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