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Goldwertklausel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
historischer Zusammenhang, welcher die Höhe einer Forderung nach dem Preis einer bestimmten Menge Goldes bestimmende Wertsicherungsklausel (Goldklausel) festlegte. War nur mit Genehmigung der Deutschen Bundesbank zulässig (§ 3 Währungsgesetz).
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