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Gründungsinvestition
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Errichtungsinvestition; (Gesamt-)Ausgabe für die Planung der Errichtung und die Erstausstattung eines Betriebs sowie für den Aufbau seiner inneren und äußeren Organisation bis zur erstmaligen Produktion von Erzeugnissen. Die Gründungsinvestition führt i.d.R. zur langfristigen Bindung des eingesetzten Kapitals (Kapitalbindung).
Anders: Folgeinvestition.
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