Gründungsinvestition
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Errichtungsinvestition; Erstinvestition; Gesamtausgaben für die Errichtung und Erstausstattung eines Betriebs sowie für den Aufbau seiner inneren und äußeren Organisation bis zur erstmaligen Erstellung von Gütern oder Dienstleistungen. Gründungsinvestitionen haben i.d.R. die langfristigen Bindung des eingesetzten Kapitals zur Folge.
Anders: Folgeinvestition.
Anders: Folgeinvestition.
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