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Revision von Grundakten vom 08.06.2009 - 11:45
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Grundbuchrecht Bezeichnung für die durch Eintragungen im Grundbuch je Grundbuchblatt entstandenen Vorgänge (z.B. Urkunden etc.) sowie das dazugehörige Handblatt.
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