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Revision von Gütezeichen vom 27.10.2011 - 09:27
Gütezeichen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gütezeichen werden durch von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung anerkannte Gütegemeinschaften an Hersteller und Dienstleister vergeben, die die jeweiligen strengen Güte- und Prüfbestimmungen erfüllen. Die Einhaltung der bes. Güte der Produkte und Dienstleistungen mit Gütezeichen wird durch eine Erstprüfung festgestellt sowie danach durch stetige Eigen- und Fremdüberwachung gewährleistet.
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