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Gütezeichen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gütezeichen werden durch von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung anerkannte Gütegemeinschaften an Hersteller und Dienstleister vergeben, die die jeweiligen strengen Güte- und Prüfbestimmungen erfüllen. Die Einhaltung der bes. Güte der Produkte und Dienstleistungen mit Gütezeichen wird durch eine Erstprüfung festgestellt sowie danach durch stetige Eigen- und Fremdüberwachung gewährleistet.

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