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Haftpflichtansprüche

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Begriff
    2. 2. Formen und Deckung
    3. 3. Ausnahme:

    Begriff

    Ansprüche eines Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen. 

    2. Formen und Deckung

    Zu unterscheiden sind gesetzliche Ansprüche privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Inhalts. Haftpflichtansprüche auf Schadenersatz sind durch die Haftpflichtversicherung grundsätzlich nur dann gedeckt, wenn sie privatrechtlichen Inhalt haben. 

    3. Ausnahme:

    Nur wenn eine Inanspruchnahme aufgrund einer gesetzlichen Haftpflichtbestimmung sowohl nach privatrechtlichen als auch nach öffentlich-rechtlichen Grundlagen in Betracht kommt, besteht auch für den öffentlich-rechtlichen inhaltsgleichen Anspruch Versicherungsschutz.

     

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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