Direkt zum Inhalt

Haftsummenzuschlag

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zuschlag bei der Berechnung des haftenden Eigenkapitals der Kreditinstitute in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) gemäß § 10 IIb Satz 1 Nr. 8 KWG. Es handelt sich um einen Zuschlag zu den Geschäftsguthaben und Rücklagen, welcher der Haftsummenverpflichtung der Mitglieder Rechnung trägt (Nachschusspflicht) und dessen Anrechenbarkeit durch die Zuschlagsverordnung begrenzt ist. Da eine Einzahlung von Mitteln nicht erfolgt ist, wird der Haftsummenzuschlag als Ergänzungskapital anerkannt.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com