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Haftung in Genossenschaften

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ungenaue Bezeichnung, da es sich nicht um eine Haftung, sondern um Nachschüsse handelt. Die Haftung bei Genossenschaften ist je nach der satzungsmäßigen Regelung unbeschränkt, beschränkt auf eine bestimmte Summe oder überhaupt nicht zu leisten (Nachschusspflicht). Für die meisten Genossenschaften in Deutschland besteht eine beschränkte Nachschusspflicht.

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