Haftung in Genossenschaften
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Haftung der Mitglieder von Genossenschaften für Verluste (Nachschusspflicht) ist je nach der satzungsmäßigen Regelung unbeschränkt, beschränkt auf eine bestimmte Summe oder ausgeschlossen. Für die meisten Genossenschaften in Deutschland besteht eine beschränkte Nachschusspflicht.
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