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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    inoffizieller Begriff aus dem Bereich der Umsatzsteuer; zusammenfassende, schlagwortartige Bezeichnung für eine Gruppe von Personen, die der Erwerbsteuer nur unterliegen, wenn ihre Erwerbe aus anderen Mitgliedsstaaten der EU im Jahr eine Bagatellgrenze (Erwerbsschwelle) überschreiten. Es handelt sich keinesfalls nur um umsatzsteuerliche Unternehmer im Sinn des § 2 UStG, sondern auch um juristische Personen, die nicht Unternehmer sind (daher nur Schlagwortcharakter der Bezeichnung).

    Vgl. auch Erwerbsteuer.

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