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Halte- und Bordezeichen
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zeichen, mit denen Zollboote in den Gewässern und Watten zwischen der Hoheitsgrenze bzw. der Zollgrenze an der Küste, den vom Zollgebiet ausgeschlossenen Küstengewässern, dem grenznahen Raum und den der Grenzaufsicht unterworfenen Gebieten verlangen, dass Schiffsführer halten oder das Borden ermöglichen.
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