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Handelsklauseln

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    im Handelsverkehr v.a. zwischen Käufer und Verkäufer eingebürgerte kurze Formeln (Klauseln), die dem Vertrag einen bestimmten Inhalt geben. Die Handelsklauseln gelten allg. für alle Kaufleute und haben eine große Bedeutung. Sie werden sowohl im nationalen als auch im internationalen Handel sehr häufig verwandt. Von bes. Bedeutung sind die Incoterms.

    Vgl. auch Lieferungsbedingungen, Zahlungsbedingungen.

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