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Handwerksrolle
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Die in einem Kammerbezirk selbstständigen Handwerksunternehmen sind nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) verpflichtet sich in die Handwerksrolle, in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke bzw. in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe eintragen zu lassen. Zuständig für die Fragen der Eintragung und der Löschung von Betrieben in der Handwerksrolle ist die Abteilung Gewerberechtliche Zulassungen bei der Handwerkskammer.
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