Handwerksrolle
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die in einem Kammerbezirk selbstständigen Handwerksunternehmen sind nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) verpflichtet sich in die Handwerksrolle, in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke bzw. in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe eintragen zu lassen. Zuständig für die Fragen der Eintragung und der Löschung von Betrieben in der Handwerksrolle ist die Abteilung Gewerberechtliche Zulassungen bei der Handwerkskammer.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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