handwerksähnliches Gewerbe
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gewerbe, das handwerksähnlich betrieben wird (Handwerksbetrieb) und in der Anlage B Abschn. 2 zur Handwerksordnung aufgeführt ist. Der selbstständige Betrieb eines handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe ist unverzüglich der Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung liegt, anzuzeigen (§ 18 HandwO). Die Inhaber des handwerksähnlichen Gewerbes werden in ein Verzeichnis aufgenommen, das bei berechtigtem Interesse eingesehen werden kann (§ 19 HandwO). Ein Befähigungsnachweis für diese Eintragung ist nicht erforderlich, im Übrigen gelten die Vorschriften über die Handwerksrolle.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Aufwendungen Eigentumsvorbehalt Geschäftsfähigkeit Kapitalgesellschaften Kommanditgesellschaft (KG) Konzern Körperschaft des öffentlichen Rechts Nichtigkeit Personengesellschaft Prokura Prozess Sachmängelhaftung Sicherungsübereignung Unternehmen eidesstattliche Versicherung juristische Person offene Handelsgesellschaft (OHG) stille Gesellschaft
eingehend
handwerksähnliches Gewerbe
ausgehend