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Handwerk
Grundlagen der Handwerkswesen
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Sachgebiete unter Grundlagen der Handwerkswesen
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Ergebnisse: 1 - 13 von 13
Handwerksbetrieb
Handwerksunternehmen. 1. Begriff (§ 1 II HandwO): Ein Gewerbebetrieb ist ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, wenn er handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe vollständig umfasst, das in der Anlage A zur Handwerksordnung (HandwO) aufgeführt ist (Positivliste) oder...
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Grundlagen der Handwerkswesen
) ,
Recht
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Gewerbe, Handwerk, Industrie, Recht der freien Berufe
) ,
Recht
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Allgemeines
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Handwerk
Das Handwerk ist ein Berufsstand und eine Organisationsform der gewerblichen Wirtschaft. Die handwerkliche Tätigkeit, die von der industriellen Massenproduktion abzugrenzen ist, ist eine selbstständige Erwerbstätigkeit auf dem Gebiet der Be- und Verarbeitung von Stoffen sowie im Reparatur- und...
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Handwerk
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Grundlagen der Handwerkswesen
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Fachbereichsinformationen
Zunft
1. Entstehung: Im Zeitraum zwischen dem 10. und dem 12. Jh. begannen sich die in den Städten konzentrierten Handwerker nach Berufsarten zusammenzuschließen. Dies geschah teils auf Anordnung des Stadtherrn, der sich dadurch bestimmter marktpolizeilicher Aufgaben (Kontrolle von Qualitätsstandards,...
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Grundlagen der Handwerkswesen
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Handwerker
1. Begriff: Gewerbetreibender, der Sachen handwerksmäßig be- oder verarbeitet. Alle selbstständigen Handwerker werden von der Handwerkskammer, dort in der Handwerksrolle und dem Verzeichnis der Inhaber von Betrieben zulassungsfreier Handwerke und handwerksähnlicher Betriebe, geführt. 2....
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Grundlagen der Handwerkswesen
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Recht
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Gewerbe, Handwerk, Industrie, Recht der freien Berufe
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Recht
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Allgemeines
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Geselle
Handwerksgeselle; Person, die nach Ablauf der im Berufsausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungszeit eine Gesellenprüfung (Ausbildungsabschlussprüfung) vor einem Gesellenprüfungsausschuss erfolgreich abgelegt hat....
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Grundlagen der Handwerkswesen
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Lehrling
die zum Zwecke ihrer Ausbildung in einem Berufsausbildungsverhältnis stehende Person. Der Begriff Lehrling findet sich nicht im Berufsbildungsgesetz; er ist durch den des Auszubildenden ersetzt worden, der einen weiteren Bedeutungsumfang hat, da auch Anlernlinge im Sinn des früheren Rechts...
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Recht
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Presse- und Medienrecht, Bildungsrecht
) ,
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Grundlagen der Handwerkswesen
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Handwerksmeister
Meister. Handwerker, der eine Meisterprüfung abgelegt hat. Er besitzt das Recht zur Führung eines Meistertitels und eines Handwerksbetriebs; er ist zur Lehrlingsausbildung berechtigt....
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Grundlagen der Handwerkswesen
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Gewerbe, Handwerk, Industrie, Recht der freien Berufe
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Gesellenprüfung
Prüfung zum Abschluss der Ausbildungszeit im Handwerk (Ausbildungsabschlussprüfung). Dem bisherigen Auszubildenden wird von der Handwerksinnung eine Bestätigung (Gesellenbrief) über die erfolgreich abgelegte Ausbildungsabschlussprüfung ausgehändigt (§§ 31ff HandwO)....
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Grundlagen der Handwerkswesen
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Gewerbe, Handwerk, Industrie, Recht der freien Berufe
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handwerksähnliches Gewerbe
Gewerbe, das handwerksähnlich betrieben wird (Handwerksbetrieb) und in der Anlage B Abschn. 2 zur Handwerksordnung aufgeführt ist. Der selbstständige Betrieb eines handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe ist unverzüglich der Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche...
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Grundlagen der Handwerkswesen
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Gewerbe, Handwerk, Industrie, Recht der freien Berufe
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Allgemeines
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Innungskrankenkassen
durch die Handwerksinnungen aufgrund der Vorschriften des Sozialgesetzbuches V (SGB V) und der Handwerksordnung (HandwO) errichtete Krankenkassen für alle bei Innungsmitgliedern (Handwerksmeister) beschäftigten Gesellen, Auszubildenden und sonstigen Arbeitnehmern. Die Innungskrankenkassen sind...
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Grundlagen der Handwerkswesen
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Allgemeines zum Sozialversicherungsrecht, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Kassenarztrecht
)
Lehrlingsausbildung
Lehrlingsanleitung; Ausbildung im Rahmen des Berufsausbildungsverhältnisses (Lehrverhältnisses) z.B. im Handwerk. 1. Befugte Personen (§§ 21 ff. HandwO, §§ 28 ff. BBiG): Lehrlinge (Auszubildende) darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Fachlich geeignet ist, wer die...
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Presse- und Medienrecht, Bildungsrecht
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Grundlagen der Handwerkswesen
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Meisterzwang
Der selbstständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks (Anlage A der HandwO) als stehendes Gewerbe ist nur zulässig, wenn der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle mit dem zu betreibenden Handwerk oder mit einem diesem verwandten Handwerk hat. Diese...
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Meister
Handwerksmeister. ...
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