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Hauptfeststellungszeitpunkt
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff des Steuerrechts (§ 21 BewG): Zeitpunkt, auf den eine Hauptfeststellung vorzunehmen ist; der Beginn des Kalenderjahres, das für die jeweilige Hauptfeststellung maßgebend ist. Berücksichtigung finden i.d.R. die Verhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt.
2. Besonderheiten:
(1) abweichende Stichtage für die Zugrundelegung der Bestands- und/oder Wertverhältnisse nach §§ 35 II, 54, 59 BewG;
(2) letzter Hauptfeststellungszeitpunkt für die Bewertung des Grundbesitzes in den alten Bundesländern 1.1.1964, in den neuen Bundesländern 1.1.1935; seitdem keine neue Hauptfeststellung (Grundbesitz).
Vgl. auch Einheitswert.
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