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Hauptfeststellungszeitpunkt

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    1. Begriff des Steuerrechts (§ 21 BewG): Zeitpunkt, auf den eine Hauptfeststellung vorzunehmen ist; der Beginn des Kalenderjahres, das für die jeweilige Hauptfeststellung maßgebend ist. Berücksichtigung finden i.d.R. die Verhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt.

    2. Besonderheiten:
    (1) abweichende Stichtage für die Zugrundelegung der Bestands- und/oder Wertverhältnisse nach §§ 35 II, 54, 59 BewG;
    (2) letzter Hauptfeststellungszeitpunkt für die Bewertung des Grundbesitzes in den alten Bundesländern 1.1.1964, in den neuen Bundesländern 1.1.1935; seitdem keine neue Hauptfeststellung (Grundbesitz).

    Vgl. auch Einheitswert.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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