Zitierfähige Version
- Revision von Heiratsgut vom 15.02.2018 - 14:59
- Revision von Heiratsgut vom 29.07.2016 - 16:49
- Revision von Heiratsgut vom 02.05.2016 - 17:05
- Revision von Heiratsgut vom 01.10.2014 - 16:03
- Revision von Heiratsgut vom 23.11.2012 - 10:44
- Revision von Heiratsgut vom 09.08.2010 - 09:33
- Revision von Heiratsgut vom 08.07.2009 - 11:30
Heiratsgut
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Im zollrechtlichen Sinn sind Aussteuer und gebrauchter sowie neuer Hausrat einer Person, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz aus Anlass der Eheschließung in das Zollgebiets der EU verlegt, Heiratsgut. Nicht erfasst sind Kraftfahrzeuge. Heiratsgut ist zollfrei unter der Bedingung, dass es nicht innerhalb von zwölf Monaten nach der Einfuhr veräußert wird. Zollfreiheit für Tabak, Tabakwaren und alkoholische Erzeugnisse ausgeschlossen. Dagegen sind die aus Anlass der Eheschließung überreichten Geschenke zollfrei, wenn der Wert jedes eingeführten Geschenks 1.000 Euro nicht übersteigt (Art. 254 UZK; Art. 12-16 ZollbefreiungsVO).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon