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herrenlose Sachen

Geprüftes Wissen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Sachen, an denen entweder noch nie ein Eigentum bestanden hat (z.B. wilde Tiere in Freiheit) oder an denen der Eigentümer das Eigentum aufgegeben hat (Dereliktion).

    Vgl. auch Aneignung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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