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Homebanking Computer Interface (HBCI)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    durch die Spitzenverbände der dt. Kreditinstitute vereinbarte Standard für Homebanking.

    HBCI erfüllt folgende Erfordernisse:
    (1) Flexibilität: Einfache und schnelle Integration neuer Service- oder Finanzformen;
    (2) Sicherheit: Verwendung allg. anerkannter hochsicherer Signatur- und Verschlüsselungsverfahren mit Eignung auch für offene Netze;
    (3) offenes System: Integration anerkannter internationaler Normen, Verfahren und Standards;
    (4) Multibankfähigkeit: Kundenseitige Kommunikation auf Basis einer Software mit mehreren Kreditinstituten;
    (5) kundenseitige Hardwareunabhängigkeit: Neueste Entwicklungen (z.B. Web-TV) sollen integrierbar sein. Wegfall der TAN-Nummernverwendung und -verwaltung. HBCI ist Bestandteil der 2003 vom ZKA verabschiedeten Spezifikationen Financial Transaction Services (FinTS); Sicherheitsmedium ist die HBCI-Chipkarte in Verbindung mit der der Karte zugeordneten Identifikationsnummer (PIN); einfache Inanspruchnahme neuer Funktionen (z.B. Laden der GeldKarte mittels Chipkartenleser).

    Voraussetzungen: HBCI-Chipkarte der Hausbank und Chipkartenleser, Modem oder ISDN-Karte und Telefonleitung, Onlinezugang, Zugangssoftware, Homebanking-Konto.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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