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Industriebetriebslehre

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Industriebetriebslehre gehört zur Speziellen Betriebswirtschaftslehre und wird als Lehre von der Industrie verstanden. In der Industriebetriebslehre beschäftigt man sich mit der Erforschung und Lehre der Zusammensetzung und Organisation von Industrieunternehmungen. Sie kann als Ergänzung zur allg. Betriebswirtschaftslehre gesehen werden da sie als sog. Wirtschaftszweiglehre die Branche der Industriebetriebe umfassend untersucht.

    Industriebetriebe kennzeichnen sich dadurch aus, dass sie gewerblich, nach dem Prinzip der Arbeitsteilung, Sachgüter mithilfe von Maschinen erzeugen. Die maschinelle Produktion ist vorherrschend in einem Industriebetrieb und demnach ein wichtiges Differenzierungsmerkmal gegenüber Handwerksbetrieben. Entscheidungen in folgenden Bereichen sind in der Industriebetriebslehre von maßgeblicher Bedeutung: Produkt-, Anlagen-, Personal-, Material-, Programm-, Informations- und Prozesswirtschaft. Es geht also z.B. um die Frage der Produktplanung, der Kapazität der Anlagen, der Arbeitsgestaltung und Lohnformen für das beschäftigte Personal, die Lagerhaltung und Bedarfsermittlung, die Produktprogrammplanung, Informationen bez. Kosten- und Investitionsrechnung und den Ablauf des Produktionsprozesses.

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