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Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. (IVW)

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1949 als Tochterorganisation des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW) gegründet, Sitz in Berlin.

    Tätigkeit: Kontrolle der Auflagen von Zeitungen und Zeitschriften sowie der Verbreitung des Plakatanschlags und der Verkehrsmittel- und Großflächenwerbung, Überprüfung der Besucherzahlen in Filmtheatern u.a.

    Die von der IVW veröffentlichten Informationen zur Verbreitung der wichtigsten Werbeträger sind die Grundlage der Mediaplanung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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