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Informationszugangsrecht

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    allg. Recht des Bürgers auf freien Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen. In Deutschland inzwischen im Bund (Informationsfreiheitsgesetz vom 5.9.2005 (BGBl. I 2722)m.spät.Änd.) und in der Mehrzahl der Bundesländer gesetzlich eingeführt. In den meisten westlichen Staaten seit Jahren garantiert. Der Freedom of Information Act der USA von 1966, novelliert 1974, 1986 und 1996, hat hier maßstäblich gewirkt. Danach hat jede Person Anspruch auf Zugang zu jeder behördlichen Akte und zu allen Datenträgern der Verwaltung, mit Ausnahmetatbeständen zum Schutz wichtiger öffentlicher und privater Belange. Art. 15 AEUV sieht ein gesetzlich verankertes Recht auf Zugang zu Dokumenten der EU-Organe vor.

    Im Umweltbereich wurde mit dem Umweltinformationsgesetz (UIG) in Umsetzung der EG-Richtlinie 90/313/EWG ein Gesetz geschaffen, dass speziell für diesen Bereich erweiterte Akteneinsichtsrechte gewährt.

    Vgl. auch Akteneinsicht.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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