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Revision von Inhabergrundschuld vom 24.10.2017 - 12:30
Inhabergrundschuld
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
selten vorkommende Form der Grundschuld, bei der der Grundschuldbrief auf den Inhaber ausgestellt wird (§ 1195 BGB). Inhabergrundschuld ist stets Briefgrundschuld.
Anders: Inhaberhypothek.
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