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Revision von Inhabergrundschuld vom 05.06.2009 - 13:46
Inhabergrundschuld
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
selten vorkommende Form der Grundschuld, bei der der Grundschuldbrief auf den Inhaber ausgestellt wird (§ 1195 BGB). Inhabergrundschuld ist stets Briefgrundschuld.
Anders: Inhaberhypothek.
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