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Innovationskooperation
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Zusammenarbeit zweier oder mehrerer Unternehmen zur Realisierung eines oder mehrerer Innovationsprojekte als Alternative zur Eigen- oder Fremdentwicklung. Innovationskooperationen können rechtlich unterschiedlich ausgestaltet werden. Je nach Ausgestaltungsart kann die Innovationskooperation umfassende marktbeeinflussende Rahmenvereinbarungen nach sich ziehen.
(1) Zweckgebundene Innovationskooperationen fußen auf vertraglicher Basis,
(2) Joint Ventures sind rechtlich selbstständig und
(3) informelle Kooperationen bestehen ohne explizite vertragliche Regelungen. Unterschieden werden außerdem die Partner innerhalb einer Innovationskooperation. Unter horizontaler Innovationskooperation wird der Zusammenschluss zwischen zwei direkten Wettbewerbern verstanden. Die vertikale Innovationskooperation bezeichnet den Zusammenschluss von Kunden und Lieferanten, und die diagonale Innovationskooperation verbindet marktfremde Unternehmen, z.B. zur Verbesserung des gemeinsamen Umweltschutzes. Die Entscheidung für oder gegen eine Innovationskooperation wird aus der Innovationsstrategie abgeleitet.
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