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Insassenunfallversicherung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Kfz-Unfallversicherung.
1. Begriff: Versicherungsart der privaten Unfallversicherung für nicht namentlich genannte, ständig wechselnde Insassen von Beförderungsmitteln, im Regelfall von Kraftfahrzeugen (Kfz).
2. Merkmale: Die Insassenunfallversicherung zählt im Grunde zum Zweig der Unfallversicherung, weshalb sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf die Deckung von Schäden, die den berechtigten Insassen aufgrund eines Unfalls beim Benutzen, Lenken, Be- und Entladen und Abstellen des Kraftfahrzeugs sowie beim Ein- und Aussteigen entstehen. Vom Schutz der Insassenunfallversicherung ausgeschlossen sind die in der Berufsfahrerversicherung versicherten Kraft- und Beifahrer. Die Insassenunfallversicherung kann nach dem Pauschalsystem oder dem Platzsystem abgeschlossen werden.
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