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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Personen, die kraft ihres Amtes, ihrer Funktionen oder ihrer Beteiligung am Kapital des Emittenten oder eines mit dem Emittenten verbundenen Unternehmens auf legalem Wege Nachrichten aus Unternehmen (Insider-Informationen), welche die Erwartungen über angemessene Preise von Wertpapieren beeinflussen, früher als die Mehrzahl der gegenwärtigen oder potenziellen Anteilseigner erhalten oder selbst gestalten.

    Vgl. auch Insider-Richtlinie, Finanzmarktförderungsgesetze.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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