Finanzmarktförderungsgesetze
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Kurzbezeichnungen für Bundesgesetze mit Regelungen im Hinblick auf die nationalen Finanzmärkte.
1. Das „Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Finanzmärkte” (Erstes Finanzmarktförderungsgesetz) vom 22.2.1990 (BGBl. I 266) enthielt Änderungen des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG), des Auslandinvestment-Gesetzes (Ausländische Investmentanteile) sowie die Aufhebung der Börsenumsatzsteuer ab 1991 und der Wechselsteuer (Kapitalverkehrsteuern) ab 1992.
2. Das „Gesetz über den Wertpapierhandel und zur Änderung börsenrechtlicher und wertpapierrechtlicher Vorschriften (Zweites Finanzmarktförderungsgesetz)” vom 26.7.1994 (BGBl. I 1749) bewirkte zum einen (in Umsetzung der Insider-Richtlinie der EU) die Einführung eines Insider-Straftatbestandes sowie die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel (mit Sitz in Frankfurt a.M.). Hiermit wurde zugleich den Verpflichtungen aus der EG-Transparenz-Richtlinie vom 12.12.1988 Rechnung getragen. Außer diesen in einem Wertpapierhandelsgesetz zusammengefassten Gegenständen traf das Zweite Finanzmarktförderungsgesetz Regelungen über Anpassungen der Rahmenbedingungen im Börsenbereich und weitere Maßnahmen im Sinn einer Deregulierung. Dies erfolgte v.a. durch Änderungen des Börsengesetzes (BörsG), des Aktiengesetzes (AktG) und des Depotgesetzes (DepotG). Ferner wurden das KAGG ergänzt um Regelungen über Geldmarkt-Sondervermögen (Geldmarktfonds) sowie das UBGG geändert.
3. Das Gesetz zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Drittes Finanzmarktförderungsgesetz) vom 24.3.1998 (BGBl. I 529) war wieder ein Artikelgesetz, das zur weiteren Liberalisierung und Deregulierung des Finanzmarktes und damit zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Marktteilnehmer beitrug. Die Änderungen betrafen v.a. das BörsenG, das Verkaufsprospektgesetz , das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), das Gesetz über die Kapitalanlagegesellschaften (KAGG), das AktG und das Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften.
4. Das Gesetz zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Viertes Finanzmarktförderungsgesetz) vom 21.6.2002 (BGBl. I 2010) änderte als Artikelgesetz v.a. folgende Gesetze: das BörsenG, das WpHG, das KAGG, das Kreditwesengesetz (KWG) und das Hypothekenbankgesetz (HypBankG). Durch die Änderungen im BörsenG wurde den Börsen mehr Flexibilität bei der Gestaltung des Börsenhandels gegeben, das veränderte WpHG erhöhte den Anlegerschutz.