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Insiderpapiere

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Wertpapiere, die für die Insiderüberwachung nach dem Wertpapierhandelsgesetz definiert werden (§ 12 WpHG). Entscheidend ist ihre öffentlich angekündigte oder erfolgte Zulassung zum Handel an einem organisierten Markt oder im Freiverkehr in allen Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes. Der Wertpapierbegriff enthält neben den Aktien, Aktienzertifikaten, Schuldverschreibungen, Genussscheinen, Optionsscheinen und weiteren, Aktien und Schuldscheinen vergleichbaren Wertpapieren, sowie Investmentanteilen auch Rechte und Terminkontrakte.

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