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internationale Schiedsklauseln

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Klauseln in Außenhandelsverträgen, die bei etwaigen Streitigkeiten die Unterwerfung unter einen Schiedsspruch vorsehen, der von einem zuvor vereinbarten Schiedsgericht gefällt wird. Von der Bedeutung ist das Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer (ICC).

    Vgl. auch Arbitrage-Klausel, Incoterms, Schiedsklausel.

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