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intertemporaler Handel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ein Land betreibt intertemporalen Handel, wenn es ein bestimmtes Gut in der Gegenwart exportiert, um dieses Gut in einer späteren Periode wieder zu importieren, oder umgekehrt. Betrachtet man die Gesamtheit aller Güter, so entsteht intertemporaler Handel wenn ein Land in der gegenwärtigen Periode einen Handelsbilanzüberschuss aufweist, um in der Zukunft Handelsbilanzdefizite haben zu können.

    Intertemporaler Handel unterliegt einer intertemporalen Budgetrestriktion: Der Gesamtwert der Leistungsbilanzsalden aller Perioden, abdiskontiert zu einem gemeinsamen Zeitpunkt, muss null sein.

    Vgl. auch Zahlungsbilanzausgleich.

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