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Jubiläumsgeschenke

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    des Arbeitgebers an Arbeitnehmer.

    1. Lohnsteuer: Jubiläumsgeschenke sind, anders als früher, nicht mehr steuerfrei.

    2. Erbschaftsteuer: Jubiläumsgeschenke sind i.d.R. als steuerfreie Gelegenheitsgeschenke (§ 13 I Nr. 14 ErbStG) zu behandeln.

    3. Umsatzsteuer: Jubiläumsgeschenke sind, wenn sie nicht so geringfügig ausfallen, dass sie als bloße Aufmerksamkeiten anzusehen sind, vom Arbeitgeber der Umsatzsteuer zu unterwerfen als unentgeltliche Lieferungen und Leistungen an das Personal (§ 3 Ib, § 3 IXa UStG).

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