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Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Nach dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU (AIFM-Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz - AIFM-UmsG) vom Dezember 2012 geplantes Gesetz. Es soll die AIFM-Richtlinie v. 8.6.2011, bis zum 22.7.2013 in nationales Recht umsetzen und das InvG unter Übernahme und Neustrukturierung seiner Regelungen aufheben. Das KAGB soll als geschlossenes Regelwerk sämtliche europäischen Regulierungsmaßnahmen im Investmentbereich umfassen, und wird sowohl die Regulierung der Verwalter von OGAW (s. Investmentgesetz (InvG)) und der Verwalter von Alternativen Investmentfonds als auch die Regulierung der offenen und geschlossenen Investmentfonds selbst vorsehen. Im Gegensatz zum formellen Investmentfondsbegriff des InvG, wonach nur OGAW dem InvG unterfallen, die die Anforderungen des InvG erfüllen, im übrigen aber nicht unzulässig sind und u.U.von anderen Gesetzen teilweise erfasst werden (z.B. Anlageverwaltung nach dem KWG s. Finanzdienstleistungen), wird das KAGB einen materiellen Investmentfondsbegriff zugrunde legen. Fonds müssen künftig entweder der OGAW-Richtlinie oder der AIFM-Richtlinie und damit dem KAGB entsprechen, oder sie sind unzulässig und der Tatbestand des unerlaubten Investmentgeschäfts ist erfüllt.

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