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Kapitalbildung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: a) Ältere Wirtschaftstheorie: Spar- und Investitionsvorgang insgesamt. Kapitalbildung bedeutet demnach Konsumverzicht und dadurch ermöglichte Vergrößerung der volkswirtschaftlichen Produktionsausrüstung. Das Angebot an Geldkapital sorgt für Investitionen (Saysches Theorem).
    b) Moderne Wirtschaftstheorie: Spar- und Investitionsvorgang werden zerlegt, da die Spar- und Investitionspläne von zwei verschiedenen Personenkreisen aufgestellt werden und damit geplantes Sparen und geplantes Investieren voneinander unabhängig sind und in ihrer Größe voneinander abweichen können.

    2. Formen: a) Kapitalbildung aus bereits verteiltem Einkommen (Lohn, Gehalt, Zins- oder Unternehmereinkommen): Die Ersparnisse werden als langfristige Kredite (direkt oder über Kreditinstitute) oder als Beteiligung (z.B. durch Erwerb von Aktien) der Wirtschaft zur Verfügung gestellt.
    b) Kapitalbildung aus noch nicht verteiltem Einkommen oder Selbstfinanzierung: Gewinne der Unternehmung (Unternehmereinkommen) werden nicht ausgeschüttet, sondern verbleiben in der Unternehmung (Erhöhung des Eigenkapitals, Bildung offener oder stiller Reserven).

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