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Kapitalflussrechnung

Definition: Was ist "Kapitalflussrechnung"?

Die Kapitalflussrechnung dient der Bestimmung der Zahlungskonsequenzen aus laufender Geschäftstätigkeit, aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit und kann vergangenheits- oder zukunftsorientiert ausgestaltet sein.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Cashflow Statement, Finanzflussrechnung; eine verfeinerte finanzwirtschaftliche Bewegungsbilanz.

    1. Kennzeichnung: Eine Kapitalflussrechnung wird im Gegensatz zur Bewegungsbilanz nicht aus der Anfangs- und Schlussbilanz eines Geschäftsjahres (oder einer kürzeren Periode) abgeleitet, vielmehr sollen unter zusätzlicher Verwendung der Aufwands- und Ertragspositionen die Zahlungsströme (Fondsstromrechnung) des Unternehmens dargestellt werden. Bei Erstellung einer internen Kapitalflussrechnung wird auf das Informationsmaterial der Finanzbuchhaltung zurückgegriffen, bei externen Kapitalflussrechnungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), das Anlagengitter sowie den Anhang. Als Beispiel für den möglichen Aufbau einer Kapitalflussrechnung vgl. Tabelle „Kapitalflussrechnung

    Gliederungsschema (Indirekte Methode)”. –

    Die Kapitalflussrechnung kann als retrospektive (so bei Veröffentlichung als Ergänzung zum Jahresabschluss und im Rahmen der Bilanzanalyse) oder als prospektive (Planungsinstrument) Rechnung aufgestellt werden. Wesentliche Ziele der Kapitalflussrechnung als retrospektive Fondsrechnung sind:
    (1) die Ermittlung des Finanzbedarfs,
    (2) die Darstellung der Deckung des Finanzbedarfs,
    (3) der Ausweis der Liquiditätsveränderung der Berichtsperiode anhand eines speziellen Finanzmittelfonds sowie
    (4) die Darstellung der Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Dabei gliedert sich die Kapitalflussrechnung regelmäßig in die Teilbereiche: laufende Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit.

    2. Handelsrecht:Gemäß § 297 I HGB ist die Kapitalflussrechhnung Teil des Konzernabschlusses.  Mit der Verabschiedung des Deutschen Rechnungslegungsstandards zur Kapitalflussrechnung (DRS 2) durch das DRSC erfolgte die notwendige Konkretisierung. Die Ausgestaltung der Kapitalflussrechnung gemäß DRS 2 orientiert sich weitgehend an den bestehenden Vorschriften internationaler Rechnungslegungssysteme (IAS/IFRS bzw. US-GAAP).

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